Logo Kanton Bern / Canton de BerneStaatsforstbetrieb

Ihr Vorhaben im Staatswald

Sie planen eine Veranstaltung im Staatswald? Oder Sie sind Jägerin und möchten gerne einen Hochsitz einrichten? Melden Sie sich mit dem Antrag zu Ihrem Vorhaben direkt bei uns.

In der Schweiz gilt im Wald freies Betretungsrecht für alle. Es gibt aber Vorhaben, die dieses Recht übersteigen. Dazu gehören

  • Veranstaltungen im Wald wie beispielsweise ein OL, ein Reitevent oder ein Pfadilager.
  • das Befahren von Waldstrassen.
  • Einrichtungen wie Hochsitze für Jäger oder Bienen-Kästen für Imker.

Für diese Vorhaben brauchen Sie das Einverständnis des Waldbesitzers. Für Vorhaben im Staatswald können Sie sich an uns wenden. 

Über das Einverständnis des Waldbesitzers hinaus braucht es für einige Vorhaben zudem noch die Bewilligung des Amt für Wald und Naturgefahren und weiteren Stellen.

  • Bewilligungspflichtige Vorhaben im Wald

So gehen Sie vor

Schritt
1

Prüfen Sie, ob das entsprechende Waldstück tatsächlich im Gebiet des Staatswalds liegt. Verwenden Sie dazu die Karte des Geoportals, wählen Sie unter Werkzeuge «Grundstückinformationen» und klicken Sie auf die entsprechende Waldfläche.

Weiter zur Karte des Geoportals

Schritt
2

Bereiten Sie den Antrag vor. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:

  • Was haben Sie genau vor?
  • Welchen Zweck verfolgen Sie mit Ihrem Vorhaben?
  • Was möchten Sie beantragen?

Schritt
3

Nehmen Sie mit dem zuständigen SFB-Förster der betroffenen Region Kontakt auf. Wir bevorzugen einen Kontakt per E-Mail, telefonisch ist aber auch möglich. Den Kontakt finden Sie in der Kontaktbox.

Der Förster wird Ihnen sagen können, ob wir das Einverständnis für Ihr Vorhaben geben können und was es dazu weiter braucht.

Seite teilen