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Willkommen im Staatswald

Der Wald ist der Ort, wo Sie Ruhe finden? Sie sammeln gerne Pilze? Oder Sie planen, eine Waldspielgruppe im Wald zu führen? Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Aufenthalt oder Ihrem Vorhaben im Wald.

Sie dürfen in der Schweiz jeden Wald frei betreten. Der Wald ist jedoch Erholungs- und Erlebnisraum für uns Menschen und gleichzeitig Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Respekt für die Interessen der anderen ist das A und O für ein friedliches Miteinander.

  • 10 illustrierte Tipps für einen respektvollen Waldbesuch – freizeitwald.ch

Planen Sie eine Veranstaltung oder möchten Sie beispielsweise eine Waldstrasse befahren, so geht das über das freie Betretungsrecht des Waldes hinaus. In sollchen Fällen brauchen Sie das Einverständnis des Waldbesitzers sowie evtl. eine Bewilligung des Amt für Wald und Naturgefahren. Informationen für Ihr Vorhaben im Wald:

Apropos Waldstrassen

Waldstrassen sind für die Bewirtschaftung des Waldes gebaut. Unsere Waldstrassen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, und werden entsprechend unterhalten. Der Standard ist daher unterschiedlich: Manche Waldstrassen sind stärker ausgebaut, weil der Abtransport von Holz mit dem LKW über sie läuft. Andere sind nur minimal ausgebaut und werden beispielsweise mit Forsttraktoren befahren.

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